Neues Rechnungslegungsrecht

Um was geht es?

Das neue Rechnungslegungsrecht (nRLR) umfasst die allgemeinen Bestimmungen und die Pflichten einer ordnungsmässigen Buchführung und der Rechnungslegung. Darin werden die Bestandteile, Inhalte, Darstellungen (Sprache, Währung, Vergleichszahlen) festgelegt. Im Weiteren werden die Offenlegung und Aufbewahrung der Buchhaltungen geregelt.

Die neue Rechnungslegung richtet sich nicht mehr nach der Rechtsform (im alten Recht) sondern vielmehr nach der wirtschaftlichen Grösse und Bedeutung einer Unternehmung.

Es wird neu in fünf Teilen im Obligationenrecht beschrieben:

1.    Allgemeine Bestimmungen (Art. 957 bis 958f)

2.    Jahresrechnung (Art. 959 bis 960e)

3.    Rechnungslegung für grössere Unternehmen (Art. 961 bis 961d)

4.    Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (Art. 962 bis 962a)

5.    […]